Aufgrund der explodierende Gaspreisen sollen in Zukunft alle Eigentümer von Gebäuden mit zentraler Wärmeversorgung einen hydraulischen Abgleich durchführen. Die Bundesregierung nimmt damit die Immobilieneigentümer in die Verantwortung für die Optimierung der Heizungsanlage. Der hydraulische Abgleich ist ab dem 1. Oktober 2022 für folgende Wohngebäude Pflicht:
Das Problem, welches der hydraulische Abgleich behebt, kommt Ihnen wahrscheinlich bekannt vor. Es kommt vor, dass die Thermostatventile voll aufgedreht sind, die Heizkörper aber in den oberen Stockwerken nicht warm werden. Oft macht die Heizung dabei merkwürdige Geräusche.
Ursache für die mangelnde Leistung der Heizkörper ist das fehlende Zusammenspiel der Pumpleistung, der richtigen Menge des Heizwassers und der Thermostatventile. Sind diese Komponenten nicht aufeinander abgestimmt, dann erhalten manche Heizkörper zu viel Wasser, oder eben andere zu wenig.
Heizkörper in der Nähe der Pumpe erzeugen deshalb ein Übermaß an Wärme. Solche, die weiter weg liegen in den oberen Etagen, werden nicht richtig heiß. Nun könnte man in das gesamte System mehr heißes Wasser reinpumpen und dafür die Vorlauftemperatur erhöhen. Dann würde der letzte Heizkörper im obersten Geschoss zwar wärmer werden. Alle anderen aber auch. Eine solche undifferenzierte Maßnahme führt zu noch höheren Energieverlusten und mangelnder Temperaturkontrolle in den Wohnungen.
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